Nutzungsrechte – kurz erklärt
Die Urheberrechte an meinen Fotos liegen bei mir als Fotografin. Damit Sie die Bilder nutzen dürfen, erhalten Sie von mir ein Nutzungsrecht (Lizenz). Dieses kann einfach (neben weiteren Lizenznehmern) oder ausschließlich (nur für Sie) eingeräumt werden. Sofern nicht anders vereinbart, erhalten Sie ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Angebot genannten Zwecke und Medien (z. B. Print und Website; Social Media nur, wenn ausdrücklich vereinbart). Bearbeitungen und Weitergaben an Dritte sind nur im Rahmen des vereinbarten Zwecks oder mit meiner Zustimmung zulässig. Bei Fotos mit Personen beachte ich das Recht am eigenen Bild. Veröffentlichungen erfolgen nur mit Einwilligung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt nach vollständiger Bezahlung. Eine Namensnennung erfolgt, wo branchenüblich und technisch möglich. Wünschen Sie eine weitergehende oder exklusive Nutzung? Sprechen Sie mich gern an – ich erweitere die Lizenz individuell.
Hinweis: Diese Information dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand: August 2025.
