Nutzungsrechte


Nutzungsrechte – kurz erklärt


Die Urheberrechte an meinen Fotos liegen bei mir als Fotografin. Damit Sie die Bilder nutzen dürfen, erhalten Sie von mir ein Nutzungsrecht (Lizenz). Dieses kann einfach (neben weiteren Lizenznehmern) oder ausschließlich (nur für Sie) eingeräumt werden.
Soweit nicht anders vereinbart, erhalten Sie ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Angebot genannten Zwecke/Medien (z. B. Print/Website; Social Media nur, wenn ausdrücklich vereinbart). Bearbeitungen und Weitergaben an Dritte sind nur im Rahmen des vereinbarten Zwecks oder mit Zustimmung zulässig.
Bei Fotos mit Personen beachte ich das Recht am eigenen Bild; Veröffentlichungen erfolgen nur mit Einwilligung (Model Release).
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt nach vollständiger Bezahlung. Namensnennung erfolgt, wo branchenüblich und technisch möglich.

 

Wünschen Sie eine weitergehende oder exklusive Nutzung? Sprechen Sie mich an, ich erweitere die Lizenz gern.

Kleiner Hinweis: Diese Information dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: August 2025.